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   BVerfG, 22.11.2019 - 2 BvR 894/19   

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https://dejure.org/2019,42778
BVerfG, 22.11.2019 - 2 BvR 894/19 (https://dejure.org/2019,42778)
BVerfG, Entscheidung vom 22.11.2019 - 2 BvR 894/19 (https://dejure.org/2019,42778)
BVerfG, Entscheidung vom 22. November 2019 - 2 BvR 894/19 (https://dejure.org/2019,42778)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverfassungsgericht

    Anordnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34a Abs 3 BVerfGG, § 6 Abs 2 IRG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
    Anordnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren gem § 34a Abs 3 BVerfGG nach Erledigterklärung - Gegenstandswertfestsetzung

  • rewis.io

    Anordnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren gem § 34a Abs 3 BVerfGG nach Erledigterklärung - Gegenstandswertfestsetzung

  • datenbank.nwb.de

    Anordnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren gem § 34a Abs 3 BVerfGG nach Erledigterklärung - Gegenstandswertfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auslagenerstattung für die erledigte Verfassungsbeschwerde

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2019 - 2 BvR 894/19
    Über die Hauptsache ist nicht mehr zu entscheiden, weil der Beschwerdeführer sie mit Schriftsatz vom 29. Oktober 2019 für erledigt erklärt hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ).

    In diesem Fall entspricht es der Billigkeit, sie ohne weitere Prüfung an ihrer Auffassung festzuhalten und dem Beschwerdeführer die Erstattung seiner Auslagen in gleicher Weise zuzubilligen, als wenn seiner Verfassungsbeschwerde stattgegeben worden wäre (vgl. etwa BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; BVerfGK 5, 316 ).

    b) Nach diesen Maßstäben entspricht es der Billigkeit, neben der Erstattung der Auslagen des Beschwerdeführers im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auch die Erstattung seiner notwendigen Auslagen im Hauptsacheverfahren anzuordnen (vgl. BVerfGE 85, 109 ).

  • BVerfG, 10.06.2005 - 1 BvR 2790/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ausschluss des Umgangsrechts in Sachen

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2019 - 2 BvR 894/19
    In diesem Fall entspricht es der Billigkeit, sie ohne weitere Prüfung an ihrer Auffassung festzuhalten und dem Beschwerdeführer die Erstattung seiner Auslagen in gleicher Weise zuzubilligen, als wenn seiner Verfassungsbeschwerde stattgegeben worden wäre (vgl. etwa BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; BVerfGK 5, 316 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2019 - 2 BvR 894/19
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2019 - 2 BvR 894/19
    Eine überschlägige Beurteilung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde findet im Hinblick auf die Funktion und die Tragweite der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen der Entscheidung über die Auslagenerstattung nicht statt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2018 - 2 BvR 2767/17 -, Rn. 13).
  • BVerfG, 22.10.2019 - 2 BvR 1661/19

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2019 - 2 BvR 894/19
    Der Beschwerdeführer legte gegen die neue Zulässigkeitsentscheidung vom 23. August 2019 erneut Verfassungsbeschwerde ein, der mit Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 2 BvR 1661/19 - durch die 2. Kammer des Zweiten Senats stattgegeben wurde, und erklärte im hiesigen Verfahren mit Schriftsatz vom 29. Oktober 2019 die Erledigung.
  • BVerfG, 22.06.1998 - 2 BvR 1516/93

    Zurückweisung von Erinnerungen im Verfassungsbeschwerdeverfahren:

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2019 - 2 BvR 894/19
    c) Die Entscheidung über die Frage, ob die Auslagen für beide Rechtsanwälte im Verfassungsbeschwerdeverfahren notwendig im Sinne des § 34a Abs. 2 BVerfGG waren, bleibt dem Kostenfestsetzungsverfahren vorbehalten (vgl. BVerfGE 98, 163 ).
  • BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89

    Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2019 - 2 BvR 894/19
    In diesem Fall entspricht es der Billigkeit, sie ohne weitere Prüfung an ihrer Auffassung festzuhalten und dem Beschwerdeführer die Erstattung seiner Auslagen in gleicher Weise zuzubilligen, als wenn seiner Verfassungsbeschwerde stattgegeben worden wäre (vgl. etwa BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; BVerfGK 5, 316 ).
  • BVerfG, 29.05.2018 - 2 BvR 2767/17

    Nichtannahme einer nach Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2019 - 2 BvR 894/19
    Eine überschlägige Beurteilung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde findet im Hinblick auf die Funktion und die Tragweite der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen der Entscheidung über die Auslagenerstattung nicht statt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2018 - 2 BvR 2767/17 -, Rn. 13).
  • VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 20-IV-22

    Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung der Abschiebung nach Rumänien

    In diesem Fall entspricht es der Billigkeit, sie ohne weitere Prüfung an ihrer Auffassung festzuhalten und dem Beschwerdeführer die Erstattung seiner Auslagen in gleicher Weise zuzubilligen, wie wenn seiner Verfassungsbeschwerde stattgegeben worden wäre (vgl. BVerfG Beschluss vom 22. November 2019 - 2 BvR 894/19 - juris Rn. 5 m.w.N; st. Rspr.).
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